CSRD und NaBeG
Die EU-Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird durch das Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetz (NaBeG) 2024 in nationales österreichisches Recht umgesetzt. Die CSRD verknüpft die nicht-finanzielle Offen- und Berichtslegung eng mit dem Europen Green Deal und der darauf fußenden Taxonomie. Sie zielt darauf ab, dass Unternehmen mehr und besser überprüfbare, zugänglichere und konsistentere nicht-finanzielle Daten bereitstellen und weitet anders als die Vorgängerrichtlinie die Berichtslegung schrittweise auf einen wesentlich größeren Unternehmenskreis aus, etwa ab 2026 für große, nicht öffentliche Unternehmen (d.s. Unternehmen, die mind. 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllen: >250 Mitarbeitende, >20 Mio. EUR Bilanzsumme, >40 Mio. EUR Umsatz) mit Berichtslegung über das Geschäftsjahr 2025.
Die CSRD sieht verpflichtende Reporting-Standards vor, die die ‚Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung‘ (EFRAG) für die EU-Kommission erstellte (die ‚European Sustainability Reporting Standards‘ (ESRS)). Die CSRD verpflichtet Unternehmen zudem, eine Wesentlichkeitsanalyse nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit durchzuführen und dabei wesentliche Stakeholder des Unternehmens einzubinden. Dies bedeutet, wesentliche Auswirkungen des Unternehmens auf seine Umwelt und wesentliche finanzielle Auswirkungen (Chancen/Risiken) auf das Unternehmen zu beleuchten, datenmäßig zu erfassen und sich mit Zielen und Maßnahmen auseinanderzusetzen. Auch ist vorgesehen, dass Unternehmen über die gesamte Wertschöpfungskette berichten. Es gilt jedenfalls, einen CO2-Fußabdruck und eine Klimastrategie zu erstellen. Die ESRS stützen sich auf international anerkannte Standards wie das GHG Protocol zur Ermittlung des CO2– Fußabdrucks.